Allgemeines
Über das Projekt
Das Versorgungsprogramm vereint drei Komponenten:
- PROZESS A: Standardisierte Diagnostik, die die Art der (drohenden) seelischen Behinderung identifiziert und medizinische Therapiemaßnahmen aufzeigt
- PROZESS B: Beobachtung des Kindes oder Jugendlichen im schulischen Umfeld und Entwicklung eines schulbasierten Therapieplans, wenn eine schulische Ursache der (drohenden) seelischen Behinderung festgestellt wurde
- PROZESS C: Schulbasierte Behandlung wie beispielsweise Anti-Stigma- oder Anti-Mobbing-Training, Skills-Training oder auch Good Behavior Game
CCSchool wird zunächst bundesweit in 20 Stadt- und Landkreisen angeboten, in denen je 5-7 Behandlungsverantwortliche und je 5-7 Therapeuten*innen rekrutiert werden, um die circa 1.800 Patient*innen, die an CCSchool teilnehmen werden, zu behandeln.
Die Studie wird von folgendem Studienzentren geleitet:
- Universität Ulm, Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
- Psychiatrische Klinik Lüneburg GmbH, Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
- ZfP Südwürttemberg, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters, Ravensburg
- Ruppiner Kliniken, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Neuruppin
Die Konsortialführung liegt bei CSG Clinische Studiengesellschaft mbH, Berlin.
Die Studie wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 2,7 Millionen Euro vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert. Anhand von Befragungen der Betroffenen und Routinedaten der Krankenkassen wird evaluiert, ob die Ziele des Programms erreicht wurden. Im Erfolgsfall ist eine Umsetzung des Versorgungsansatzes in weiteren Regionen oder auch eine Übertragung in die Regelversorgung möglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Studie
Teilnehmende Schulen
Voraussetzungen
- Alle Schultypen können teilnehmen
- Schule
ist lokalisiert in einem teilnehmenden Kreis
Mindestens ein/e Schüler*in der Schule wird von einem BHV ins CCSchool-Programm eingeschlossen. Die Information über den Studieneinschluss des Patienten erfolgt nach Einschluss direkt vom BHV zur Schule.
Studiendurchführung
- Erhalt
und Verteilung von Informationsmaterialien für Lehrkräfte und Eltern
(unterstützt durch die Studienzentren)
- Befragung
der Lehrkraft zu schulischen Problemen im Rahmen der
Diagnostik (Prozess A)
- Zusammenarbeit
mit THP bei Prozessen B und C
- Einmaliger
Fragebogen zur Prozessevaluation für beteiligte Lehrkräfte am Ende der
Studie für die Evaluation
Vorteile
- Beratung
und Hilfestellung vor Ort durch THP und BHV
- Ziel:
Bessere Inklusion der erkrankten Kinder in den Schulalltag
Teilnehmende Behandlungsverantwortliche (BHV)
Voraussetzungen
- Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Arzt/Ärztin in Weiterbildung zum Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie oder Pädiatrie, approbierte/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder approbierte/r Psychologische/r Psychotherapeut*in, in Institutionen arbeitender Psychologe, Pädagoge, Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge in Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen- bzw. Psychologischen Psychotherapeut
- Versorgung von Patient*innen, die eine Schule besuchen, die in einem Landkreis liegt, in dem CCSchool durchgeführt wird
- Beitritt zum CCSchool Selektivvertrag (§ 140a ff SGB V)
Studiendurchführung
Einschluss von Patienten*innen anhand der Kriterien der Studie (u.a. anhand von ICD-Code, C-GAF und CIS)- Diagnostik
und Behandlung der Patient*innen entlang des Studienprotokolls
- Zusammenarbeit
mit Therapeut*innen (Aufbau eines mit Ihrer Praxis assoziierten
Therapeut*innenteams oder Kooperation mit THP der Studienzentren)
- Erhebung
und Dokumentation von Daten für die Evaluation
Vergütung
- Regelleistungen:
Abrechnung wie gewohnt
- Studienspezifische
Leistungen: Vergütung aus Mitteln des Innovationsfonds
Teilnehmende Therapeut*innen (THP)
Voraussetzungen
Qualifikation als Sozialarbeiter*in/-pädagoge*in; Psychologe*in (ohne Approbation als PPT), Pädagoge*in, Pflege-/Erziehungsfachkraft, andere Berufsgruppen mit systemischer oder psychotherapeutischer Weiterbildung (z.B. Ergotherapeuten*innen, Arbeitstherapeut*innen, Musiktherapeut*innen, Kreativtherapeut*innen, Physiotherapeut*innen.)
Arbeit mit Patient*innen, die an CCSchool teilnehmen
Absolvieren des obligaten Online-Kurses „Schulbasierte Interventionen“
Beitritt zum CCSchool Selektivvertrag (§ 140a ff SGB V)
Studiendurchführung
- Behandlung
der Patienten*innen entlang des Studienprotokolls (u.a. Durchführung von
Schulbesuchen und Therapie in der Schule, Zusammenarbeit mit Lehrkräften)
- Zusammenarbeit
mit BHV
- Erhebung
und Dokumentation von Daten für die Evaluation
Vergütung
- Regelleistungen:
Abrechnung wie gewohnt
- Studienspezifische
Leistungen: Vergütung aus Mitteln des Innovationsfonds
Teilnehmende Krankenkassen
Voraussetzungen
- Beitritt zum CCSchool Selektivvertrag (§ 140a ff SGB V)
- Beitritt über Kooperationsvereinbarung
Studiendurchführung
- Erstellung und Bereitstellung einer kassenspezifischen Teilnahmeerklärung
Kassen, die dem Selektivvertrag beitreten, übernehmen eine Rolle in der Abrechnungsprüfung (nach §295 a SGB V)
Nennung auf der CCSchool Website
Optional: Bereitstellung von Routinedaten für die Evaluation